Kein Vorsorgeauftrag – der KESB ausgeliefert? [1 Video auf YouTube]

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Demenz kann uns jederzeit unerwartet treffen.

Mögen Sie sich noch an Corona erinnern mit all seinen Long-Covid fällen? Von einem Tag auf den anderen sind Sie möglicherweise nicht mehr urteilsfähig und können Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
So schnell kann es gehen.

Doch wer entscheidet dann über Ihre Finanzen? Wer bezahlt Ihre Rechnungen? Wer vertritt Sie gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden?

Genau für diese Situationen gibt es den Vorsorgeauftrag. Er ermöglicht Ihnen, bereits heute festzulegen, wer später für Sie handeln darf.


1. Warum ein Vorsorgeauftrag so wichtig ist.

Viele Schweizerinnen und Schweizer glauben, dass Ehepartner oder Kinder automatisch alles im Vorsorgefall regeln dürfen. Das stimmt jedoch nur sehr eingeschränkt.

Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) über das weitere Vorgehen. Je nach Situation wird eine Beistandschaft errichtet und eine geeignete Person eingesetzt.

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll.

Sie behalten damit die Kontrolle über:

  • Ihre persönlichen Angelegenheiten
  • Ihre finanziellen Interessen
  • Ihre Vertretung im Rechtsverkehr

So entscheiden Sie selbst – und nicht eine Behörde.


2. Welche Bereiche regelt ein Vorsorgeauftrag?

Ein vollständiger Vorsorgeauftrag umfasst grundsätzlich drei Bereiche.

Personenvorsorge

Sie bestimmen, wer sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern soll. Je nach Ausgestaltung kann diese Person auch medizinische Entscheidungen übernehmen oder die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung sicherstellen.

Vermögensvorsorge

Ihre Vertrauensperson verwaltet Ihr Einkommen und Vermögen, bezahlt Rechnungen und sorgt dafür, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert bleibt.

Wichtig:

Ohne gültigen Vorsorgeauftrag werden Ihre Bankkonten bis zum Eingreifen der KESB blockiert. Zudem unterliegt ein behördlich eingesetzter Beistand strengen gesetzlichen Vorschriften bei der Vermögensverwaltung! (Risikoreiche Anlagen sind verboten).

Rechtsverkehr

Ihre Vertrauensperson kann Verträge abschliessen oder kündigen, Behördenkontakte übernehmen, eingeschriebene Briefe entgegennehmen und – sofern vorgesehen – Ärzte oder Juristen vom Berufs- und Amtsgeheimnis entbinden, damit sie die notwendigen Informationen erhält.


3. So verfassen Sie einen rechtsgültigen Vorsorgeauftrag.

Damit Ihr Vorsorgeauftrag gültig ist, gelten in der Schweiz gemäss Art. 361 ZGB sehr strenge gesetzliche Formvorschriften.

Sie haben genau zwei Möglichkeiten wie das Dokument rechtsgültig verfasst werden kann:

  • vollständig handschriftlich verfassen, datieren und unterschreiben (qualifizierte Schriftlichkeit)
  • öffentlich beurkunden lassen (notariell)

Ein am Computer erstellter Text mit handschriftlicher Unterschrift ist nicht rechtsgültig.

Mein Tipp:

Sprechen Sie vorab mit Ihrer Vertrauensperson. Erklären Sie ihr genau, welche Verantwortung sie im Ernstfall übernehmen würde und wo das Original des Vorsorgeauftrags aufbewahrt wird. Ein Eintrag beim Zivilstandsamt wird empfohlen.


4. Was geschieht im Ernstfall?

Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft.

Zunächst überprüft die KESB:

  • ob der Vorsorgeauftrag formgültig erstellt wurde,
  • ob tatsächlich Urteilsunfähigkeit eingetreten ist,
  • ob die eingesetzte Person geeignet und bereit ist, das Mandat zu übernehmen.

Erst danach erhält Ihre Vertrauensperson die notwendigen Befugnisse.


5. Die Verantwortung der bevollmächtigten Person.

Mit einem Vorsorgeauftrag erhält Ihre Vertrauensperson weitreichende Rechte – aber auch grosse Pflichten.

Sie muss unter anderem:

  • Ihren Willen und Ihre Interessen wahren,
  • Ihr Vermögen sorgfältig verwalten,
  • Sie im Rechtsverkehr vertreten,
  • persönliche Angelegenheiten regeln,
  • über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen.

Nach Abschluss des Mandats muss sie ihr Handeln gegenüber Ihnen, Dritten oder der Erbengemeinschaft nachvollziehbar dokumentieren. Deshalb sollten sämtliche Belege, Kontoauszüge und Rechnungen sorgfältig aufbewahrt werden.


6. Mein Tipp.

Ein Vorsorgeauftrag sollte regelmässig überprüft werden.

Fragen Sie sich insbesondere:

  • Ist meine Vertrauensperson noch die richtige?
  • Hat sich meine familiäre oder finanzielle Situation verändert?
  • Passt mein Vorsorgeauftrag noch zu meinem Testament?
  • Sind meine Angehörigen über meine Wünsche informiert?

Ihr regelmässig aktualisierter Vorsorgeauftrag schafft Klarheit und verhindert Konflikte im Ernstfall.


Fazit.

Ein Vorsorgeauftrag ist weit mehr als ein juristisches Dokument. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Sie vertreten soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Je früher Sie Ihren Vorsorgeauftrag erstellen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen entlastet werden.

Mein Wunsch an Sie:

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass im Ernstfall automatisch alles geregelt wird. Verfassen Sie Ihren Vorsorgeauftrag rechtzeitig und schaffen Sie Sicherheit – für sich selbst und Ihre Familie.

Starten wir jetzt gemeinsam!

Christian Ottiger
Christian Ottiger Beratungen AG


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